Voraussetzungen
Unsere Kunden:innen sind bedürftige Personen.
Das Vorliegen einer Bedürftigkeit ist in der Abgabenordnung geregelt.
Somit darf jede Person bei der Tafel einkaufen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet.
Um die Mildtätigkeit unseres Vereines zu erhalten und die Ausstellung von Spendenbescheinigungen weiterhin zu ermöglichen, ist unsere Tafel gegenüber dem Finanzamt zu einer Prüfung der Bedürftigkeit verpflichtet.
Dazu gehören:
- Verdienstbescheinigung bei geringem Einkommen
- behördliche Bescheinigungen wie z.B. Arbeitslosenbescheide,
- Krankengeldbescheid,
- Wohngeldbescheinigung und Verdienstbescheinigung
- Asylbewerberbescheide,
- Grundsicherungsbescheid oder
Bescheinigung über eine geringe Rente
Ablauf
- Die Unterlagen neuer Kund:innen werden von den zuständigen Mitarbeitenden geprüft.
- Jede(r) Berechtigte erhält eine Kundenkarte.
- Alle Bescheide müssen nach Ablauf jeweils neu vorgelegt werden.
- Die Einkaufenden erhalten je nach Familienstand entsprechende Lebensmittelmengen.
Der Einkauf wird gegen einen symbolischen Betrag pro Erwachsene 3,00 Euro, Kinder 1,00 Euro abgegeben.
Diese Einnahmen decken einen Teil unserer laufenden Kosten wie Strom, Gas, Fahrzeuge, Diesel, Reparaturen ...
Beratung
Wer Fragen zu Voraussetzungen und Ablauf hat, kann sich an die Mitarbeitenden wenden.